Neue Verordnung für Hundehalter und Züchter geplant
Gassigehen mit dem Hund soll Pflicht werden

Nicht alle Hunde werden artgerecht gehalten. Deshalb will das  Bundeslandwirtschaftsministerium die Vierbeiner nun besser schützen.

In dem Ministerium liegt jetzt ein Verordnungsentwurf vor, in dem es unter anderem heißt: „Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.“  Wer also keinen Garten besitzt, muss zweimal täglich mit dem Hund Gassi gehen. Zudem dürfen die Tiere künftig nicht mehr den ganzen Tag alleine gelassen werden. Eine Betreuungsperson hat sich „mehrmals täglich“ um sie zu kümmern.  Den Hunden solle ein „ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen“ ermöglicht werden. Als Begründung werden in dem Entwurf „neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden“ genannt. Zudem wird verboten, die Tiere dauerhaft an Kette oder Leine zu halten.

Eigentlich sollte man meinen, eine solche Verordnung sei längst überholt. Doch hier irrt der Hundefreund. Auch wenn es die wenigsten wissen: Die Anbindehaltung ist bei uns noch nicht generell verboten.

„Hunde dürfen nur angebunden gehalten werden mit einem genügend breiten, nicht einschneidenden Halsband oder Brustgeschirr und nur an einer mindestens 6 m langen Laufvorrichtung mit einem mindestens beiderseitigem Spielraum von je 5 Metern 

Frisches Wasser hat immer ausreichend zur freien Verfügung zu stehen.“  

Generell verboten ist das Anbinden bei folgenden Hunden:

– Hunden unter 12 Monate

– tragenden Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit

– säugenden Hündinnen

– kranken Hunden, wenn ihnen dadurch Schmerzen oder Schaden zugefügt werden

Änderungen auch bei Ausstellungen und für Züchter

Verboten werden nun endlich Ausstellungen mit überzüchteten Hunden, die  Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können oder denen Körperteile wie Ohren und Rute „tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert“ wurden. 

Züchter sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften zur Größe und in den ersten beiden Lebenswochen soll die Temperatur für Welpen mindestens 18 Grad betragen.

„Verbesserung“ auch bei Nutztieren

Auch Nutztieren soll es künftig etwas besser gehen, und zwar beim Transport im Sommer. Dazu sieht die neue Verordnung vor, dass Transporte innerhalb Deutschlands viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen dürfen, „wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht“.

Eine solche „Verbesserung“ soll hier zunächst einmal unkommentiert bleiben…

 

 

 

 

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