Daraus kann schnell eine tödliche Falle werden
Sommer + Auto = Risiko für Hunde
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In jedem Jahr erfolgen bei allen möglichen Gelegenheiten die entsprechenden Hinweise. Und eigentlich sollte es inzwischen jeder Hundehalter wissen. Aber einige scheinen es noch nicht mitbekommen zu haben oder einfach nicht willens zu sein, dieses Wissen auch umzusetzen. Wie sonst sollte es möglich sein, dass in jedem Sommer immer noch Hunde einen qualvollen Tod in einem überhitzten Auto sterben?
Deshalb auch hier die dringende Warnung: Lassen Sie Ihre Hunde im Sommer niemals im Auto zurück!!! Selbst bei vergleichsweise geringer Außentemperatur (und auch bei bedecktem Himmel) steigt die Temperatur innerhalb des Wagens in kurzer Zeit dramatisch an! Es entsteht für die Tiere dann Lebensgefahr!
Da hilft es auch nichts, das Auto im Schatten zu parken und die Scheiben einen Spalt breit geöffnet zu lassen…
Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen sondern nur durch Hecheln. Sie sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.
Die Warnsignale
Unruhe, ein glasiger Blick, eine tiefrote Zunge und Hecheln mit gestrecktem Hals sind Anzeichen dafür, dass ein Hund überhitzt ist. Erbricht das Tier oder hat Gleichgewichtsstörungen, sind das Anzeichen für einen Hitzeschlag. Dieser führt zur Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod des Hundes.
Was ist zu tun
Sollte Ihnen ein Tier im Auto auffallen, dass offensichtlich unter der Hitze leidet, sollten Sie zunächst versuchen, den Fahrer des Wagens ausfindig zu machen; z. B. durch Ausrufen in nahegelegenen Geschäften usw. Befindet sich der Hund aber schon in einem lebensbedrohlichen Zustand, rufen Sie sofort die Polizei oder Feuerwehr, die zum Öffnen des Autos berechtigt ist. Wenn es ganz schnell gehen muss, können Sie natürlich auch selbst die Autoscheibe einschlagen. Damit begehen Sie zwar eine Sachbeschädigung und könnten – trotz der Umstände der Tat – eine Anzeige erhalten. Aber mal ehrlich: Dieses Risiko sollte das Leben eines Tieres doch wert sein…
Der Tierhalter kann übrigens für sein unverantwortliches Verhalten nach §17 Tierschutzgesetz belangt werden. Er hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen.